Versteigerungsbedingungen Saal und Live-Auktion
1. Geltungsbereich und Anerkennung
Diese Versteigerungsbedingungen (= „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Saaluktionen“, nachfolgend nur AGB-S) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VF Auktionen GmbH (nachfolgend nur Versteigerer), Auerspergstraße 2/4a, 1010 Wien, Österreich (zugleich auch Auktionsort) und den Teilnehmern an einer Versteigerung der VF Auktionen GmbH. Die Versteigerung von beweglichen Sachen aus dem Bereich der Philatelie und Numismatik im weitesten Sinn ist öffentlich und freiwillig. Sie findet im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen im fremden Namen als zeitlich begrenzte Veranstaltung in Form einer Saalauktion, Fernauktion, Online-(Live)-Auktion über eine Auktionsplattform(en) im Internet oder auch in einer Kombination aus diesen Formen in Euro statt.
Diese AGB-S können jederzeit auf der Website des Versteigerers (www.viennafil.com) oder der eingesetzten Auktions-Website wie z. B. www.philasearch.com eingesehen, ausgedruckt und auch auf dem eigenen Computer abgespeichert werden. Sie sind im Zuge einer Registrierung oder bei Auftragserteilung zu schriftlichen Geboten als Teilnehmer an der Auktion des Versteigerers als ausschließlich verbindlich anzuerkennen. Sollte dies aus irgendwelchen (technischen) Gründen nicht erfolgt sein, so werden diese AGB-S jedenfalls durch die – auf welche Art auch immer zustande gekommene – faktische Abgabe eines Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich als ausschließlich verbindlich anerkannt. Diese AGB-S finden auch dann Anwendung, wenn die Auktions-Website von anderen Websites genutzt wird, die den Zugang zur Auktions-Website vollständig oder in Ausschnitten ermöglichen. Diesen AGB-S entgegenstehende, ergänzende oder in sonstiger Weise abweichende AGB von Teilnehmern an einer Auktion des Versteigerers wird ausdrücklich widersprochen. Sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit, wenn ihnen nach Eingang beim Versteigerer nicht nochmals widersprochen wird oder wenn der Versteigerer Handlungen zur Vertragserfüllung setzen sollte, es sei denn, der Versteigerer stimmt deren (teilweisen) Geltung oder Nebenanreden bzw. Abänderungen zu diesen AGB-S ausdrücklich in Schriftform zu.
2. Teilnahmebedingungen (Registrierung und Anmeldung)
Die Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers kann unmittelbar beim Versteigerer (mittels schriftlicher Bietaufträge, Online(-Live)-Geboten oder Gebotsabgaben im Auktionssaal) und/oder mittelbar über eine eingeschaltete Auktionsplattform wie z. B. www.philasearch.com von PhilaSearch (Online-Gebote vor oder Online-Live-Gebote während der Auktion des Versteigerers) erfolgen.
Eine Teilnahme an einer Auktion über Internet erfordert:
- eine einmalige Registrierung einer geschäftsfähigen natürlichen Person beim Versteigerer mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Benutzernamen samt Passwort erforderlich. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung von Benutzernamen und Passwort. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungsberechtigte natürliche Personen angemeldet werden. Pro Kunde ist nur eine Registrierung zulässig. Die Angabe eines Postfaches als Adresse ist unzulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten oder aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig. Die Teilnahme über eine Auktionsplattform wie PhilaSearch erfordert eine zusätzliche Registrierung als „Nutzer“ dieser Auktions-Plattform gemäß in deren AGB angeführten „Teilnahmebedingungen“.
- eine gesonderte Anmeldung zu JEDER bevorstehenden Auktion und zwar spätestens zwei Tage vor der Auktion unter Angabe des geplanten Gesamtausgabebetrages (Ausgabelimit) und dessen Bewilligung durch den Versteigerer mittels Freischaltung vor Auktionsbeginn.
3. Lose
Die zu versteigernden Lose befinden sich beim Versteigerer vor Ort und werden in einem (Online-)Versteigerungskatalog mit einem Mindestausruf als Einladung zur Angebotsabgabe präsentiert. Alle Lose sind mit – teils im Maßstab veränderten – Abbildungen und Beschreibungen versehen. Eine Besichtigung von Losen ist nicht nur virtuell über Internet, sondern ca. eine Woche vor dem Versteigerungstermin zu bekannt gegebenen Zeiten auch am Sitz des Versteigerers oder an anderen Orten nach der Wahl des Versteigerers (z.B. Briefmarkenmessen) möglich. Bei der Besichtigung können sich Interessenten in einem persönlichen Gespräch Eigenschaften von Losen erläutern lassen.
4. Mindeststeigerungsstufen
bis € 100 | € 5 |
von € 100 bis € 300 | € 10 |
von € 300 bis € 600 | € 20 |
von € 600 bis € 1.200 | € 50 |
von € 1.200 bis € 2.600 | € 100 |
von € 2.600 bis € 5.000 | € 200 |
von € 5.000 bis € 10.000 | € 500 |
von € 10.000 bis € 25.000 | € 1.000 |
von € 25.000 bis € 50.000 | € 2.500 |
Über € 50.000 | € 5.000 |
Nicht den Steigerungsstufen entsprechende Gebote werden aufgerundet. Untergebote sind nicht möglich.
5. Vorgebote
Ab der Präsentation des Online-Versteigerungskataloges im Internet können auf alle Lose (auch mehrmals) Vorgebote abgegeben werden. Durch Vorgebote beauftragt und bevollmächtigt der Bieter den Versteigerer bei der Auktion Gebote stellvertretend für den Bieter abzugeben und im Falle des Zuschlags den dadurch entstehenden Kaufvertrag stellvertretend für den Bieter mit dem Versteigerer abzuschließen. Die Abgabe von Vorgeboten ist sowohl direkt beim Versteigerer selbst schriftlich (oder mündlich bzw. telefonisch mit nachfolgend schriftlicher Bestätigung durch den Bieter) als auch indirekt in Form von Online-Vorgeboten über eine eingesetzte Auktionsplattform wie z. B. PhilaSearch als registrierter Nutzer derselben in der dort vorgesehenen Form möglich. An den Versteigerer übermittelte (schriftliche) Gebote werden gemäß den Steigerungssätzen streng Interesse wahrend jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Schriftliche Gebote wie Jedenfalls, Bestens oder Unbedingt werden nach Ermessen des Versteigerers bis zum achtfachen Rufpreis ausgeführt, haben aber keinen unbedingten Anspruch auf Durchführung. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Gebotseingänge, ist diese nicht feststellbar oder bei Zeitgleichheit das Los. Ein übermitteltes Maximalgebot wird nur insoweit ausgeschöpft, als es notwendig ist, um ein schon vorliegendes Gebot oder ein später einlangendes Konkurrenzgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Es obliegt dem Bieter, für ein zeitgerechtes Einlangen seiner Gebote beim Versteigerer zu sorgen, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass sie als Vorgebote nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bei Online(-Live)-Geboten übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für das Zustandekommen der Internetverbindung, insbesondere nicht für Computer-, Internetzugangs-, Verbindungs-, Übermittlungs-, Übertragungs- oder sonstiger Ausfallsprobleme irgendwelcher Systeme außerhalb des Einflussbereiches des Versteigerers. Es liegt an jedem Teilnehmer selbst, seine eventuell unter bestimmten Umständen und/oder zu bestimmten Zeiten nicht ausreichend schnelle Gerätschaft und/oder Anbindung an das Internet durch eine nicht zu knappe Abgabe seines Online(-Live)-Gebotes zu kompensieren, um deren rechtzeitiges Einlangen sicher zu stellen. Der Versteigerer ist mit umfangreichen Aufwendungen bemüht, eine 100 %ige Verfügbarkeit und Funktion der Internet-Auktionsplattform www.viennafil.com sicher zu stellen, kann dies aber nicht garantieren. Ansprüche gegen den Versteigerer aus Hard- oder Softwarestörungen auf der Plattform des Versteigerers sind auf den Fall eines Vorliegens von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Der Versteigerer haftet nicht für eine tatsächliche Durchführung von Geboten. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Problemen technischer Art oder bei Übertragungsproblemen einen Zuschlag zu korrigieren oder ein Los neu auszurufen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Bei Nichterreichbarkeit eines telefonischen Mitbieters gilt der Ausrufpreis als geboten. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung. Jegliche Anfragen zum Vorliegen von Geboten oder deren Höhe werden nicht beantwortet.
6. Rechte des Versteigerers
Der Versteigerer ist berechtigt, Lose aus der Auktion zu vereinen, zu trennen, umzugruppieren, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge auszurufen oder auf Wunsch Sammelangebote auf mehrere Lose anzunehmen. Er kann Gebote auf ein Los – auch ohne Angaben von Gründen – ablehnen sowie den Zuschlag auf ein Los verweigern, aufheben oder von der Erfüllung von Bedingungen abhängig machen. Der Versteigerer ist berechtigt, von unbekannten Personen nachprüfbare Referenzen oder Sicherheitsleistungen (Depot, Bankgarantie usw.) zu verlangen, IP-Adressen für seine Versteigerung zu sperren, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Nach einem Ausschluss ist eine neuerliche Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Dritte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Versteigerers zulässig, widrigenfalls die ausgeschlossene Person sowohl für alle Kosten und Schäden infolge ihrer Aktivitäten bei einer Auktion des Versteigerers als auch für alle Kosten von dadurch notwendig gewordenen Abwehrmaßnahmen des Versteigerers aufzukommen hat. Ein Bieter bleibt an sein abgegebenes Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Unklarheiten ist der Versteigerer berechtigt, das Los nach – in der Auktion oder bis zu zwei Werktage danach erfolgter – Aufhebung des Zuschlages neuerlich in derselben oder auch in einer nachfolgenden Auktion auszurufen.
7. Gebotsabgaben
Die Gebotsabgaben nach Aufruf eines Loses erfolgen dynamisch-interaktiv in einem offenen, unlimitierten und zeitlich unbegrenzten Bieterduell. D. h., es kann auf jedes Los ab seinem Aufruf mit dessen – eventuell durch Vorgebote schon angesteigerten – Startpreis unmittelbar ein zumindest um eine Steigerungsstufe höheres Online-Live-Gebot (Übergebot) abgegeben werden. Jedes vorliegende Höchstgebot löst die mit Zwischenpausen versehene Aufrufsequenz „Zum 1.“, „Zum 2.“ und „Zum 3.“ aus. Jedes Übergebot vor Ablauf der Sequenz mit „Zum 3.“ startet als neu vorliegendes Höchstgebot die Aufrufsequenz neuerlich. Erst wenn die Sequenz nicht mehr von einem Übergebot unterbrochen wird und mit „Zum 3.“ ausläuft, wird das zuletzt vorliegende Höchstgebot als Meistgebot zugeschlagen, vom Versteigerer der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt. Online-Bietern wird der Zuschlag per Internet angezeigt.
Durch dieses auf konkurrierenden Geboten basierende transparente Vermarktungs- bzw. Preisfindungsverfahren, bei dem die Bieter direkt in einem zeitlich unbegrenzten gegenseitigen Wettbewerb unmittelbar auf konkurrierende Gebote augenblicks- und situationsbedingt in Form des Überbietens mit einem um zumindest eine Steigerungsstufe höherem Übergebot als neues Höchstgebot reagieren können und bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der zugeschlagenen Lose aufgrund eines im Rahmen dieser Vermarktungsform geschlossenen Vertrages verpflichtet ist, wird ein zum Zeitpunkt der Auktion am Markt für Verkäufer und Käufer bestmöglicher Preis erreicht (Vermarktungsform einer öffentlich zugänglichen Versteigerung).
Wird auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag zum Ausrufpreis. Bei limitierten Losen kann ein Zuschlag unter dem Limit mit Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers erteilt werden. Vorbehalts-Zuschlägen bleiben für den Bieter vier Wochen verbindlich, sind aber für den Versteigerer freibleibend. Sie können einen Zuschlag zurücknehmen, die Sache erneut anbieten und an einen anderen Limitbieter zuschlagen. Alle Zuschläge bei der Internet- Auktion erfolgen im Beisein und mit Willen eines die Internet-Auktion persönlich vor Ort begleitenden Auktionators des Versteigerers. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Meistgebot eines Bieters annimmt.
8. Kaufvertrag
Durch den Zuschlag als Willenserklärung des Versteigerers kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande, der den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur vollständigen und rechtzeitigen Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages verpflichtet. Wer für Dritte kauft, haftet neben diesen als Selbstschuldner für die vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Gesamtbetrages. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen an vom Käufer ersteigerten Losen auf den Käufer (Höchstbieter) über, das Eigentum jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages einschließlich etwaiger Nebenforderungen aller vom Käufer gekauften Lose beim Versteigerer. Vor Einlangen der Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages beim Versteigerer hat der Käufer keine Verfügungsrechte (z. B. Weitergabe oder Weiterveräußerung) über in seinem Besitz befindliche Lose. Die ersteigerten Lose können auch nach vorheriger Terminabsprache binnen sieben Tagen nach der Auktion am Ort des Versteigerers Zug um Zug gegen Barzahlung in Empfang genommen werden.
9. Zuschlag
Auf den Zuschlag wird eine Losgebühr von 3,- € und ein Aufgeld erhoben.
Das Aufgeld beträgt bei
- differenzbesteuerten Losen (Private Einlieferung aus der EU) für private und gewerbliche Käufer aus der EU 24 % (inkl. USt.);
- vollbesteuerten Losen (Private Einlieferung von außerhalb der EU oder Einlieferungen von Händlern, erkennbar an „§“ bei Losnummer) 24 % plus 20 % MwSt. auf die Gesamtsumme;
- allen Käufern aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), deren Kauf nach den Steuer-, Zoll- und Devisenregelungen ihres Staates erfolgt, bei allen Losen 24% auf den Zuschlag, sofern die Lose durch den Versteigerer exportiert werden.
10. Entfällt
11. „Alternative Streitbeilegung“ (Informationspflicht lt. § 19 AStG und lt. § 4 Abs 1 Z 19 FAGG)
Nationale Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) nach AStG: Findet sich bei einer Streitigkeit
- zwischen uns und einem in Österreich oder in einem anderen EWR-Staat wohnhaften Verbraucher
- keine Einigung über Verpflichtungen aus einem über Internet abgeschlossenen Online-Vertrag über Waren oder Dienstleistungen,
- werden wir den Verbraucher innert angemessener Frist schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) auf die für uns zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen)
- Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, http://ww.ombudsmann.at oder
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilferstr. 103/1/18, 1060 Wien,http://www.verbraucherschlichtung.or.at/
- (auf deren Websites sie auch allgemeine Informationen zu diesen Stellen und dem Streitbeilegungsverfahren finden) hinweisen und zugleich bekanntgeben, ob wir an Streitbeilegungs-Verfahren dieser AS-Stellen teilnehmen werden.
12.„Online-Streitschlichtung“, Information zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission stellt seit 15.02.2016 eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen bzw. alternativen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.
Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind erreichbar über die E-Mail-Adresse info@viennafil.com
13. Zahlung
Die Zahlung der Auktionsrechnung hat bei anwesenden Käufern sofort in bar zu erfolgen, bei allen anderen Käufern so, dass die Zahlung spätestens zehn Tage nach Rechnungserhalt beim Versteigerer einlangt. Jegliche davon abweichende Zahlungsweise bedarf der vorherigen Zustimmung des Versteigerers. Geldtransferkosten und Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Käufers. Maßgeblich ist der Gutschriftbetrag in Euro am Tag des Eingangs. Wird ohne anders lautender Vereinbarung die Zahlung nicht sofort bzw. nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt geleistet oder wird die Annahme der Lose verweigert, so ist der Versteigerer wahlweise berechtigt, einen Verzugszuschlag von 4 % und Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat zu verrechnen ODER den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig zu erklären und derartige Lose ohne weitere Benachrichtigung freihändig zu verkaufen oder nochmals zu versteigern. (In diesem Fall haftet der säumige Käufer für die besonderen Kosten sowie Gebühren der neuerlichen Versteigerung und einen eventuell dabei erzielten Mindererlös, ohne auf einen Mehrerlös einen Anspruch zu haben.) ODER die Sache an den Einlieferer zu verweisen. Teilzahlungen eines Käufers für mehrere ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehende Forderung gegenüber dem Käufer angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug von vereinbarten Teilzahlungen oder Zahlungszielen kann der Versteigerer den offenen Gesamtbetrag sofort fällig stellen und die oben angeführten Zinsen berechnen. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, kann der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallene Versteigerungsprovision als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.
14. Barzahlung
Bei Barzahlung ab 10.000.- Euro ist eine Identifizierung durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich, dessen Kopie beim Versteigerer verbleibt. Bei einer Vertretungsbefugnis ist dieselbe und auch die Identität der vertretenen Person nachzuweisen. Ist der Kunde eine minderjährige oder juristische Person, so muss neben der eigenen Identität auch die Vertretungsbefugnis und die Identität der vertretenen Person nachgewiesen werden. Auch im Treuhandverhältnis ist die Identität der Treugeberin/ des Treugebers bekannt zu geben.
15. Gegenforderungen und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer und/ oder Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen und die gerichtlich festgestellt oder vom Versteigerer oder Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer oder dem Einlieferer sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
16. Erfüllungsverpflichtung
Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen einer dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt. Jede Verpflichtung und Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.
17. Versandkosten
Die Kosten für den versicherten Versand werden offen in Rechnung gestellt und betragen für einen Standardbrief bis 150 Gramm:
- Inland: € 10
- EU Länder: € 20
Der Versand erfolgt kurzfristig nach Zahlungseingang durch die Post oder gegebenenfalls einem privaten Zustellunternehmen nach Wahl des Versteigerers an die vom Käufer dem Versteigerer bekannt gegebenen Adresse. Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung des Versteigerers. Das Versandrisikoträgt der Käufer. Ist er Verbraucher, der Versteigerer. Zu einer Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes hat der Käufer einen Empfang von beschädigten und/oder geöffneten Sendungen genau zu protokollieren und dem Versteigerer diesen Vorfall unverzüglich zu melden.
18. Losbeschreibungen
Die Losbeschreibungen werden von Experten gemäß ihren subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sofern Losbeschreibungen nichts anderes ausweisen, dienen sie lediglich zur Information, Erläuterung, Einordnung und Abgrenzung, geben enthaltene Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ usw. oder Angaben zu Katalog-, Frankatur- und Nominalwerten oder Angaben wie „postfrisch“, „gesamt“ oder „komplett“ nur subjektive Einstellungen bzw. subjektive Eindrücke von Stichproben wieder, stellen somit weder (Beschaffenheits-)Garantien im Sinne des Kaufrechtes noch Zusicherungen im Rechtssinn bestimmter Eigenschaften oder bestimmter Werte dar.
Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken werden diese Prüfungen als verbindlich hinsichtlich Echtheit, Qualitätsbeschreibung, inhaltliche Vollständigkeit und sonstiger enthaltener Angaben anerkannt, es sei denn, das Gebot wird unter Vorbehalt der Prüfung durch einen bekannt gegebenen und vom Versteigerer akzeptierten Prüfer abgegeben. Haben nach dem Kauf neue Erkenntnisse bei Wissen und/oder Technik zu einer Änderung der Meinung bei anerkannten Experten geführt, so liegt es im alleinigen Ermessen des Versteigerers, die Reklamation zu Lasten des Einlieferers zu akzeptieren oder gänzlich abzulehnen. Die Lose werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Bei Sammlungen, Sammellosen mit zwei oder mehreren einzeln nicht beschriebenen Stücken sind Echtheits- und Qualitätsbeanstandungen ausgeschlossen. Beschriebene oder aus der Abbildung erkennbare Eigenschaften wie z.B. Ränder, Zentrierung, Zähnung oder Stempel können nicht reklamiert werden. Lose mit bereits beschriebenen Einschränkungen können nicht wegen weiterer geringer Einschränkungen reklamiert werden. Stücke, deren Wert sich aus dem Stempel ergibt, können nicht wegen anderer Einschränkungen reklamiert werden. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Ermittelte Wertangaben können, insbesondere bei Sammlungen, als unverbindliche „Circa“-Angaben kein Reklamationsgrund sein. Anwesende Bieter kaufen „wie besichtigt“, sie können nach Zuschlag mit Ausnahme versteckter Fehler keine Einwände gegen die Beschreibung oder den Zustand des erworbenen Stückes erheben.
Alle anderen Beanstandungen sind sofort vorzubringen. Nicht anwesende Käufer haben sie innert acht Tagen ab Empfang oder auch nur versuchter Zustellung an den Versteigerer zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter Abholung bzw. Abnahme der gekauften Lose gilt die Reklamationsfrist als überschritten. Eine Verlängerung der Reklamationsfrist ist nur in begründeten Fällen bei Zustimmung des Versteigerers möglich und ändert nichts an der Zahlungspflicht des Käufers. Letztere gilt auch bei Zuschlägen mit Prüfvorbehalt. Ein reklamiertes Los kann nur unverändert im Originalumfang und -zustand zurückgegeben werden, andernfalls eine Reklamation nicht mehr zulässig ist. Die Anbringung eines Prüfzeichens durch einen für Irrtümer haftenden Prüfer gilt nicht als Veränderung. Das Vorliegen des vorgebrachten Reklamationsgrundes muss mittels Attest eines anerkannten und gebietszuständigen Prüfers nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen ist der Versteigerer berechtigt, ein weiteres Attest eines anderen anerkannten Prüfers einzufordern. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen, wenn die Losbeschreibung im Wesentlichen dem Prüfergebnis entspricht oder andernfalls der Käufer trotzdem das Los erwirbt. Bei einer berechtigten Reklamation werden gegen Zurückgabe des Loses der Kaufpreis samt den Aufschlägen und die Prüfgebühr erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer vorgenommen. Der Versteigerer ist auch berechtigt, Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Sonstige Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche gegen den Versteigerer erlöschen nach zwei Jahren.
19. Nicht verkaufte Lose
Bei ihrem im Auktionsablauf vorgesehenen erstem Aufruf nicht verkaufte Lose können auf Wunsch eines oder mehrerer Auktionsteilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt der Auktion – sei es am selben Auktionstag oder auch an einem der darauf folgenden Auktionstage der Auktion zwischen im vorgesehenen Auktionsablauf später nachfolgenden Losen eingereiht oder auch nach dem im vorgesehenen Auktionsablauf letzten Los nachgereiht – mittels Gebot (Angebot) und Annahme eines solchen Gebotes durch vertragsabschließenden Zuschlages des Versteigerers auch mehrere Tage (bis zu zwei Wochen) später im Rahmen und als Bestandteil der Versteigerung nach deren rechtlichen und (Abrechnungs-)Modalitäten dieser Versteigerungsbedingungen zum Ausrufpreis (bei limitierten Losen zum Limitpreis) als Auktionskauf erworben werden.
20. Personenbezogene Daten
Auktionsteilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre übermittelten personenbezogenen Daten für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen sowie zu Markterhebungs- und Marketingzwecken verarbeitet und verwendet werden. Die Vertragsdaten werden zu diesen Zwecken automationsunterstützt gespeichert. Auktionsteilnehmer sind ausdrücklich mit der Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in die Kundendatei des Versteigerers einverstanden und erklären, bis auf jederzeit möglichen formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden zu sein. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung von gesetzlichen oder aus der Versteigerung heraus resultierenden Verpflichtungen notwendig.
Auktionsteilnehmer sind desweiteren bis auf jederzeit möglichen formlosen Widerruf damit einverstanden, dass ihre übermittelten Daten zu Werbezwecken verwendet werden und an Partnerfirmen des Versteigerers übertragen werden, die diese Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu denselben Zwecken wie der Versteigerer verwenden dürfen.
Der Versteigerer ist berechtigt, bei länger andauernder Zahlungssäumigkeit des Käufers dessen Personaldaten an die davon betroffenen Einlieferer weiterzugeben und bei vorgebrachten Ansprüchen von Dritten auf ein Versteigerungsobjekt die Personaldaten des Einlieferers dieses Versteigerungsobjektes und/oder die Daten einer gerichtlichen Hinterlegung des Versteigerungsobjektes diesem Dritten bekannt zu geben.
Auktionsteilnehmer, die ihre Personaldaten unrichtig angeben oder eine Änderung dieser Daten dem Versteigerer nicht bekannt geben, haben alle sich daraus ergebenden Schäden selbst zu tragen und/oder gegebenenfalls dem Versteigerer zu ersetzen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer von Auktionsteilnehmern mitgeteilte Zustelladresse gelten unabhängig davon, ob sich der jeweilige Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.
21. Gerichtliche Geltungsmachung
Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte von Einlieferern aus Aufträgen und Zuschlägen im eigenen Namen – auch gerichtlich – geltend zu machen. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden für Lose aus der Versteigerung keine Anwendung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen (IPRG, UNKR, CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, für Konsumenten iSd KSchG aber nur, wenn sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben sowie auch nicht im Inland beschäftigt sind. Der Versteigerer ist berechtigt, Forderungen gegen Schuldner auch an deren Wohnort gerichtlich geltend zu machen. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und verbindlich.
22. Gültigkeit der Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Derartige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Betroffenen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt oder Zweck bzw. dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Parteienwillen am nächsten kommen und Rechtswirksamkeit entfalten. Analoges gilt für die Ausfüllung von Lücken.
Solange sich Kataloginhaber, Interessenten und Bieter nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben. Die VF AUKTIONEN GMBH und deren Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Bedingungen an bzw. ab.
VF-Auktionen GmbH
Stand Juni 2019